AST Media vermittelt Ihre Anfrage
AST Media betreibt diese Website und vermittelt Anfragen zu Heizungsstörungen, Reparaturen und Wartungen an selbstständige österreichische Fachbetriebe. AST Media führt selbst keine Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten vor Ort aus.
Die Eignung und Verfügbarkeit eines Betriebs hängen von Geräteart, Einsatzort und gewünschter Leistung ab. Eine telefonische Anfrage ist noch keine Zusage eines bestimmten Einsatztermins oder Reparaturerfolgs.
Ihr Vertragspartner für die Arbeiten
Der Reparatur- oder Wartungsvertrag kommt mit dem konkret beauftragten Fachbetrieb zustande. Dieser führt die Arbeiten auf eigene Rechnung aus und ist Ansprechpartner für Leistungsumfang, Rechnung, Gewährleistung und Beschwerden zu seinen Arbeiten. AST Media bleibt Ansprechpartner für Fragen zur eigenen Vermittlung.
Vor einem verbindlichen Auftrag muss klar sein, welcher Betrieb beauftragt wird. Lassen Sie sich Namen, Anschrift und Kontakt des Betriebs sowie den vorgesehenen Termin nennen. Die Vereinbarung sollte für Sie nachvollziehbar dokumentiert werden.
Diese Kosten gehören vorab besprochen
- Anfahrt: Pauschale, Wegzeit und mögliche Kilometerkosten.
- Diagnose: Aufwand für die Prüfung der Anlage, auch wenn anschließend keine Reparatur beauftragt wird.
- Arbeitszeit: Bruttopreis, Abrechnungseinheit und etwaiger Mindestaufwand.
- Zuschläge: insbesondere nachts, an Wochenenden oder Feiertagen.
- Material und Folgetermine: Ersatzteile, Beschaffung und gegebenenfalls ein weiterer Einsatz.
- Vermittlung: Etwaige gegenüber Ihnen verrechnete Vermittlungskosten müssen vor einer kostenpflichtigen Beauftragung ausdrücklich offengelegt und vereinbart werden.
Ist der Gesamtpreis vernünftigerweise noch nicht berechenbar, sind die Berechnungsgrundlagen und mögliche Zusatzkosten zu klären. Eine Anfrage ist keine pauschale Freigabe beliebiger Arbeiten. Erteilen Sie die Freigabe zusätzlicher Leistungen erst nach Information über deren Umfang und Kosten.
Rücktritt, dringende Reparaturen und Gewährleistung
Ob ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, richtet sich nach dem konkreten Vertragsabschluss und der beauftragten Leistung. Eine Bezeichnung als Notdienst schließt ein Rücktrittsrecht nicht pauschal aus. Für ausdrücklich verlangte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten können gesetzliche Ausnahmen gelten; zusätzliche Leistungen werden dadurch nicht automatisch erfasst.
Der jeweilige Unternehmer muss die für den konkreten Vertrag erforderlichen Informationen erteilen. Diese Seite ersetzt weder die individuelle Kosteninformation noch eine erforderliche Rücktrittsbelehrung. Ihre gesetzlichen Rechte werden durch diese Informationen nicht eingeschränkt.
Hersteller und bestehende Serviceverträge
Dieses Vermittlungsangebot ist unabhängig von Windhager. Bei bestehenden Garantie-, Gewährleistungs- oder Wartungsvereinbarungen prüfen Sie zuerst Ihre Unterlagen und den dort genannten Vertragspartner. Eine Reparatur über diese Website wird nicht als Hersteller-Garantieleistung zugesagt.
Anfrage und Kontakt · Wartung vorbereiten · Störung schildern
